Akzentuiert wurde, dass die Unterstützung der Unternehmen vor der Insolvenz einsetzen muss. Neben dem Instrument einer Transformationsgesellschaft, die keine Konkurrenz zu Transfergesellschaft und Jobcenter sein soll, da sie vor der Insolvenz tätig wird, wurde auch herausgearbeitet, dass der Staat bei Unternehmen in der Größenordnung zwischen 50 und 250 Mitarbeitern auch temporär als Eigenkapitalgeber aktiv wird. Das dürfe aber nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Auch darf der Staat nicht als der bessere Unternehmer verstanden werden.