Im Gespräch haben wir herausgearbeitet, dass die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen während der Pandemie, wie Kurzarbeitergeld sowie die Stundungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen notwendig waren, um beruhigend auf das Marktgeschehen einzuwirken. Damit einhergehend wurde aber mit dem Ausbleiben von Unternehmensinsolvenzen die volkswirtschaftliche Lenkung reduziert. Möglicherweise wird das zukünftig aber kommen, wenn Unternehmen die anstehenden revolutionären Transformationsprozesse über die Veränderung des Nachfrageverhaltens und der Produktionsprozesse nicht mitmachen können. Zum Thema Eigenverwaltung waren sich die Diskutanten einig, dass es in sehr vielen Verfahren zu wenig darum geht, den Rechtsträger zu erhalten. Neben dem Personalabbau sollten auch stärker die gesetzlichen Möglichkeiten, wie bspw. die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen zur Sanierung genutzt werden. Die hohe Schule der Sanierung von Unternehmen liegt im richtigen Einschätzen des Geschäftsmodells.