Wir hatten einen großartigen Talk, in dem wir grundsätzlich die Frage aufgegriffen haben, warum in den Restrukturierungs- und Sanierungsprozessen zu wenig die Stimme der Arbeitnehmerschaft mit einbezogen wird. Da unser Insolvenzrecht und auch das jetzt seit dem 1. Januar 2021 in Kraft getretene Restrukturierungsgesetz (StaRUG) ausschließlich auf die Interessen der Gläubiger abzielt, bleibt den Insolvenzverwaltern zum einen wenig gesetzlicher Spielraum, zum anderen aber drückt es eine gewisse Phantasielosigkeit aus, möglichst schnell einen Verkauf des insolventen Unternehmens zu realisieren. Für das Entwickeln einer nachhaltigen Lösung über einen Insolvenzplan wäre es sinnvoll die Erfahrung der Belegschaft mit einzubeziehen. Das Thema Betriebsübergang schreckt viele Investoren ab. Häufig drückt es zudem mächtig auf den Preis und damit insbesondere auf die Recovery der Insolvenz- und Sicherungläubiger. Es ist doch auch im Sinne der Arbeitnehmer, in der Insolvenz eine Sanierung mit einem möglichst starken neuen Investor bzw. Gesellschafter zu erreichen. Die Möglichkeit die Belegschaft als (Neu)-Eigentümer zu positionieren wurde dahingehend verneint, da Deutschland tendenziell ein Land der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist und nicht wie im angelsächsischen Raum eine ausgeprägte Unternehmermentalität vorherrscht, auch wenn wir in Berlin, neben London, Paris und Stockholm eine durchaus wahrnehmbare Start-Up Szene haben. Interessanter weise, so Jan Otto, sind diese auch zunehmend Kunden der IG-Metall.